Die Stiftungssatzung

Präambel

Tiere fühlen. Sie empfinden z. B. Freude, Leid und Schmerz, wie wir Menschen auch. Ein Unterschied zwischen menschlichen und nichtmenschlichen Tieren, der die eklatante Schlechterstellung letzterer rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich. Kriterien, wie z. B. ein unterschiedliches Maß an Einsichtsver-mögen, Begabung, Moralfähigkeit oder erkennbaren Zukunftsbezuges, rechtfertigen innerhalb der menschlichen Gemeinschaft zu Recht keine Ungleichbehandlung bezüglich grundlegender Lebens-rechte. Die Stifter sind der Überzeugung, dass dies auch für den Umgang mit nichtmenschlichen Tieren gilt. Wesen, die ähnlich empfindsam sind wie wir Menschen, Leiden zuzufügen, vor denen wir uns selbst schützen wollen, ist ethisch nicht vertretbar.

Grundsätzliche Lebensrechte für Tiere zu schaffen und zu bewahren ist deshalb das zentrale Anliegen der Stifter. Dies soll unter anderem durch Informations-, Jugend- und Bildungsarbeit bewerkstelligt wer-den, insbesondere durch Förderung des Vereins Achtung für Tiere e.V. und durch Zusammenarbeit mit diesem.

Vollständige Satzung